Gut zu wissen.. 

 

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem persönlichen Kennenlernen sowie der Klärung Ihrer Anliegen und Ziele. Wir besprechen außerdem den weiteren Ablauf und ich informiere Sie über das Behandlungssetting.

Sie lernen dadurch mich und meine Arbeitsweise kennen, wir können aufkommende Fragen klären, damit Sie für sich überlegen können, ob ich Sie auf ihrem Weg begleiten soll.

 

Setting

Mein Angebot richtet sich an Erwachsene im Einzelsetting. Je nach Problemstellung können auch Angehörigen- oder Paargespräche stattfinden.

 

Dauer

Die Dauer einer Einheit im Einzelsetting beträgt 50 Minuten.

Bei Gesprächen mit dem Parntner oder Angehörigen wird die Einheit auf 90 Minuten verlängert, um allen Beteiligten die nötigte (Sprech-)Zeit geben zu können.

 

Die Frequenz der Einheiten und die Dauer der Zusammenarbeit hängt von Ihrem individuellen Anliegen ab und wird im Laufe der Gespräche gemeinsam besprochen.

Generell gilt: So lange wie nötig und so kurz und effizient wie möglich!

 

Kostenrückerstattung- oder Zuschuss

Eine Teilrefundierung der Therapiekosten ist seit 01.01.2024 möglich. Folgende Beträge werden für klinisch-psychologische Einzeltherapie rückerstattet:

 

ÖGK:        33,70€

SVS:        45€

BVAEB:    46,60€     

 

Außerdem kommen manche Zusatzversicherungen für klinisch-psychologische Leistungen auf, bitte informieren Sie sich dafür bei Ihrer Versicherung.

Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit eines Sozialtarifs, bitte fragen Sie diesbezüglich beim Erstkontakt nach.

 

Das Honorar wird beim ersten Termin bar bezahlt, bei darauf folgenden Terminen ist das Honorar in bar oder mittels Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. 

 

Die Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.

 

Absageregelung 

Sollten Sie einen bereits ausgemachten Termin nicht wahrnehmen können, dann bitte ich Sie um eine Absage per Anrunf, SMS oder Email bis 48 Stunden vorher. Termin die nicht, oder nicht rechtzeitig abgesagt werden, muss ich voll in Rechnung stellen. 

 

Verschwiegenheit

Als Klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege nach dem Psychologengesetz (2013) der Verschwiegenheitspflicht.